Allgemeine Geschäftsbedingungen der PBT AG

Stand 04. Mai 2024

Plus d'informations
Made in Switzerland

1. Allgemeines

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für Bestellungen von Waren aus dem Produktsortiment der PBT AG sowie für alle Dienstleistungen, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der PBT AG in der jeweiligen zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2
Vertragspartner des Kunden ist die PBT AG, Dufourstrasse 71, 8570 Weinfelden, Schweiz, Tel.: +41 71 633 21 51, E-Mail: email hidden; JavaScript is required (nachfolgend „PBT“).

1.3
Diese AGB bilden einen integrierten Bestandteil des zwischen PBT und dem Kunden abgeschlossenen Vertrags. Von den AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von PBT ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden. PBT akzeptiert keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunden oder von Partnerfirmen.

1.4

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir verpflichten uns, Ihre Daten gemäss den geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verarbeiten. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen und/oder dem Abschluss eines Vertrags, erklären Sie sich entsprechend mit unserer freiersichtlichen Datenschutzerklärung auf unserer Webseite www.pbt-ag.com/datenschutzerklaerung einverstanden.

2. Bestellprozess, Offertstellung und Vertragsabschluss

2.1
Die Angebote in Katalogen oder auf der Website von PBT gelten nicht als bindende Offerten. Bei persönlich, telefonisch, per Post oder per Fax eingehenden Bestellungen kommt ein Vertrag erst durch die Annahmeerklärung von PBT, d.h. einer per E-Mail, per Post oder per Fax versandten Auftragsbestätigung an den Kunden, spätestens jedoch durch den Versand der bestellten Ware oder der Abholungsbenachrichtigung, zustande.

2.2
Ist die bestellte Ware nicht verfügbar bzw. die bestellte Dienstleistung nicht erbringbar, behält sich PBT vor, das Angebot des Kunden nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde per E-Mail informiert. Allfällige für die bestellten Waren bzw. Dienstleistungen bereits geleisteten Zahlungen werden dem Kunden in diesem Fall zurückerstattet.

2.3
Sollte sich nach Abschluss des Vertrags herausstellen, dass die bestellten bzw. bearbeiteten Waren entweder teilweise oder insgesamt infolge höherer Gewalt oder aus anderen, nicht von PBT zu vertretenden Gründen nicht geliefert werden können, ist PBT berechtigt, vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten. Hierüber wird der Kunde per E-Mail informiert. Allfällige für die entsprechenden Waren bereits geleisteten Zahlungen werden dem Kunden entweder vollumfänglich (im Falle eines vollständigen Rücktritts) oder in Bezug auf die nicht lieferbaren Waren (im Falle eines Teilrücktritts) zurückerstattet. Der Kunde kann keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.

2.4
Die schriftlichen Offerten von PBT für die Planung, Entwicklung oder Produktion von Maschinen oder Maschinenteilen bzw. für die Planung und Entwicklung von Software und für die Erbringung von Entwicklungs-, Projektierungs-, Installations-, Montage-, Beratungs-, Schulungs-, Wartungs- oder sonstigen Leistungen sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung für PBT unverbindlich. PBT behält sich auch bei schriftlich bestätigten Offertpreisen entsprechende Anpassungen vor, sollten sich während der Auftragsausführung durch Preisaufschläge, zusätzliche fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen oder Währungsschwankungen Änderungen der Kalkulationsgrundlagen ergeben.

2.5
Sämtliche Informationen, Dienstleistungsbeschreibungen, Fotos, Mediendaten, Produktangaben, Produktfotos, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen etc. erfolgen auf dem Internetauftritt von PBT ohne Gewähr. PBT übernimmt auch für die Inhalte externer Webseiten und verlinkter Partnerunternehmen keine Haftung.

2.6
Sämtliche Produkt- und Projektbeschreibungen, Betriebs- und Bedienungsanleitungen, Bilder, Fotos, Text- und Mediendaten, Pläne, Systeme, Schemata, Prototypen, Modelle und Designs stammen – ausser wo ausdrücklich anders gekennzeichnet – von PBT und unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht durch PBT. Mit diesen zusammenhängenden Immaterialgüterrechten bleiben in jedem Fall das geistige Eigentum von PBT. Ohne die Zustimmung von PBT darf der Kunde sie weder benutzen, kopieren, vervielfältigen, noch Dritten aushändigen. Kommt kein Vertrag zustande, so hat der Kunde diese Unterlagen PBT vollständig zurückzugeben.

2.7
1. Der Vertreiber/Käufer/Kunde darf keine Maschinen, Ersatzteile, Verschleißteile, Werkzeuge oder andere Produkte, die im Rahmen oder in Verbindung mit diesem Angebot, die in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates (in der geänderten Fassung) oder Artikel 8g der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates (in der geänderten Fassung) fallen.
2. Soweit PBT (und seine Tochtergesellschaften) Rechte an geistigem Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse (einschließlich der Rechte auf Zugang zu oder Wiederverwendung von Material oder Informationen, die durch Rechte an geistigem Eigentum oder als Geschäftsgeheimnis geschützt sind) im Zusammenhang mit den in Anhang XL der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates oder Anhang XXX der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates (in der geänderten Fassung) aufgeführten gemeinsamen Gütern mit hoher Priorität bereitstellen, und ihren Tochtergesellschaften) bereitgestellt werden, garantiert der [Vertreiber/Käufer/Kunde] PBT (und ihren Tochtergesellschaften), dass er möglichen Unterlizenznehmern die Nutzung solcher Rechte an geistigem Eigentum, Geschäftsgeheimnisse oder anderer Informationen im Zusammenhang mit solchen gemeinsamen Gütern mit hoher Priorität, die für den Verkauf, die Lieferung, die Übertragung oder den Export direkt oder indirekt in die Russische Föderation oder die Republik Belarus oder für die Nutzung in der Russischen Föderation oder der Republik Belarus bestimmt sind, untersagt.
3. Der [Vertreiber/Käufer/Kunde] unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass der Zweck der Absätze 1 und 2 nicht durch Dritte in der Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer oder Unterlizenznehmer, vereitelt wird.
4. Der [Vertreiber/Käufer/Kunde] muss einen angemessenen Überwachungsmechanismus einrichten und aufrechterhalten, um Verhaltensweisen von Dritten in der weiteren Vertriebskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer oder Unterlizenznehmer, zu erkennen, die den Zweck der Absätze 1 und 2 vereiteln würden.
5. Jeder Verstoß gegen die Absätze 1–4 stellt eine wesentliche Verletzung eines wesentlichen Elements des Angebots dar, und PBT (und seine Tochtergesellschaften) sind berechtigt, angemessene Rechtsmittel einzulegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
a. Kündigung des Angebots; und
b. eine Strafe in Höhe von 100 % des Gesamtwerts des Angebots oder des Preises der [Produkte], die im Rahmen des Angebots exportiert werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
6. Der [Vertreiber/Käufer/Kunde] informiert PBT (und seine Tochtergesellschaften) unverzüglich über alle Probleme bei der Anwendung der Absätze 1–4, einschließlich aller relevanten Aktivitäten Dritter, die den Zweck der Absätze 1 und 2 vereiteln könnten. Der [Vertreiber/Käufer/Kunde] stellt PBT (und seinen Tochtergesellschaften) auf einfache Anfrage innerhalb von zwei Wochen Informationen über die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Absätzen 1–4 zur Verfügung.

3. Vorschriften im Bestimmungsland und Schutzvorrichtungen

3.1
Der Kunde hat PBT spätestens mit der Bestellung auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam zu machen, soweit diese für die Lieferung des Produkts von Bedeutung sind.

3.2
Mangels eines Hinweises gemäss Ziff. 3.1 dieser AGB entsprechen die Lieferungen und Leistungen den Vorschriften und Normen am Sitz von PBT in der Schweiz. Zusätzliche oder andere Schutzvorrichtungen werden nur insoweit mitgeliefert, als dies ausdrücklich vereinbart wird.

4. Lieferung

4.1
Entscheidet sich der Kunde für den Versand von Ware, wird er per E-Mail benachrichtigt, wenn die Ware dem Frachtführer zum Versand übergeben worden ist. Die Auswahl des Frachtführers bleibt PBT vorbehalten. Bei Lieferungen ins Ausland können Zölle, Steuern und Gebühren anfallen, die im angezeigten Gesamtpreis nicht enthalten sind.

4.2
Die Gefahr der Sache geht im Werk ab Datum der Mitteilung der Versandbereichtschaft auf den Kunden über. Sofern der Transport durch die PBT organisiert wird, versichert die PBT die Ware gegen Transportschäden, soweit der Warenwert die maximale Haftungslimite des Frachtführers übersteigt. Versichert ist der tatsächlich entstandene Schaden auf dem Versandweg, maximal der Warenwert zum Zeitpunkt der Bestellung. Zwecks Wahrung der Ansprüche gegenüber dem Frachtführer und/oder der Versicherung hat der Kunde die Ware bei Annahme der Sendung auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen. Bei äusserlich erkennbaren Transportschäden oder Mengendifferenzen muss der Kunde beim Frachtführer einen genauen und detaillierten Vorbehalt anbringen. Äusserlich nicht erkennbare Transportschäden oder Mengendifferenzen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen dem Kundendienst von PBT (Tel.: +41 71 633 21 51 oder E-Mail: email hidden; JavaScript is required) anzuzeigen. Bei Beanstandungen müssen sämtliche Teile der Originalverpackung aufbewahrt werden. Durch vorbehaltslose Annahme (im Falle äusserlich erkennbarer Transportschäden oder Mengendifferenzen) oder nach Ablauf der fünftägigen Frist (im Falle äusserlich nicht erkennbarer Transportschäden oder Mengendifferenzen) verwirkt der Anspruch gegenüber dem Frachtführer und/oder der Versicherung.

4.3
Der Kunde ist zur Annahme der Sendung verpflichtet. Erweist sich eine Sendung als unzustellbar und wird die Ware vom Frachtführer an PBT retourniert, behält sich PBT vor, ohne Ansetzen einer Nachfrist bezüglich der nicht abgenommenen Ware auf die nachträgliche Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden zu verzichten. PBT ist zudem berechtigt, Schadenersatz aus der Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.

4.4
Entscheidet sich der Kunde für die Abholung der Ware in den Räumlichkeiten von PBT, wird er per E-Mail benachrichtigt, wenn die Bestellung zur Abholung bereit steht. Die Gefahr der Sache geht mit der Abholungsbenachrichtigung auf den Kunden über. Zur Abholung muss der Kunde die Abholungsbenachrichtigung und einen von einer Behörde ausgestellten Ausweis mit Foto (Identitätskarte, Führerausweis, Pass, etc.) vorlegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestellung innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Abholungsbenachrichtigung bei PBT abzuholen. Holt der Kunde die Bestellung nicht innerhalb dieser Frist ab, behält sich PBT vor, ohne Ansetzen einer Nachfrist bezüglich der nicht abgeholten Ware auf die nachträgliche Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden zu verzichten. PBT ist zudem berechtigt, Schadenersatz aus der Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.

4.5
Wird das Produkt aus vom Parteiwillen unabhängigen Umständen, die als Fälle höherer Gewalt zu qualifizieren sind, wie z.B. Krieg, Arbeitskonflikte, Aufstand, Brand, behördliche Beschlagnahmung, Embargo etc., entweder beim Kunden, der PBT oder einem Lieferwerk, nicht innert der mit PBT vereinbarten Frist geliefert, so wird die Lieferfrist für die Dauer der dadurch verursachten Verzögerung verlängert. Jede Ersatzpflicht von PBT für direkte oder indirekte Schäden des Kunden ist wegbedungen.

4.6
Die Pflicht zur Leistungsausführung von PBT beginnt frühestens, sobald
a) alle technischen Einzelheiten geklärt sind,
b) der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat,
c) PBT vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten hat, und
d) der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere auch die im nachstehenden Abschnitt genannten, erfüllt.

Der Kunde ist bei von PBT durchzuführenden Montagen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unseres Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann.
Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Für die Leistungsausführung einschliesslich des Probebetriebes erforderliche Energie und Pressluft sind vom Kunden auf dessen Kosten bereitzustellen.
Der Kunde hat PBT für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos Dritten nicht zugängliche, versperrbare Räume für den Aufenthalt des Montagepersonals sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in den vor Vertragsabschluss den Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnisse oder Erfahrung kennen muss. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreiem Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind. PBT ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen. Insbesondere hat der Kunde von Beginn der Montagearbeiten an die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom,- Gas,- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, von Fluchtwegen, sonstiger Hindernisse baulicher Art, möglicher Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Für Konstruktion und Funktionsfähigkeit von bereitgestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Verfügung gestellter Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht – über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus – hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht. Eine diesbezügliche Haftung von PBT ist im Rahmen des rechtlich Zulässigen ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich überbunden werden.

4.7
Eine Haftung von PBT für direkte oder indirekte Schäden des Kunden aus Lieferverzug ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

5. Preis und Zahlung

5.1
Alle Preise auf der Website oder in Katalogen von PBT sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Versand-, Verpackungs-, Montage- und allfällige weitere Zusatzkosten (z.B. Zuschläge gemäss gewähltem Zahlungsmittel) werden separat ausgewiesen und dem Kunden zusätzlich verrechnet. Eine allfällige Anpassung an kantonale, lokale oder Haus-Vorschriften des Kunden werden ebenfalls separat verrechnet. Bei den durch PBT erbrachten Entwicklungs-, Projektierungs-, Installations-, Montage-, Beratungs-, Schulungs-, Wartungs- oder sonstigen Leistungen verstehen sich die Preise netto. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

5.2
Dem Kunden stehen die im Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. PBT behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen oder auf Vorauskasse zu bestehen. Beim Kauf auf Rechnung ist der Gesamtbetrag innerhalb von 30 Tagen auf das angegebene Konto zu überweisen. Beim Kauf auf Vorauskasse ist die Rechnung mit einer Fälligkeit von 10 Tagen zu begleichen. Ansonsten kann PBT die Bestellung annullieren. Für von PBT zu erbringende Entwicklungs-, Projektierungs-, Installations-, Montage-, Beratungs-, Schulungs-, Wartungs- oder sonstigen Leistungen oder auch für die Bezahlung von bestellten bzw. zu entwickelnden Waren kann mit dem Kunden die Leistung einer Anzahlung oder von Teilzahlungen vereinbart werden.

5.3
Mit erstmaliger Zustellung bzw. erfolglosem Zustellversuch der Ware, erstmaliger Abholung bzw. mit Ablauf der zehntägigen Abholfrist (vgl. Ziff. 4.4) oder mit Ablauf der Zahlungsfristen bei Zahlung per Rechnung (vgl. Ziff. 5.2) bzw. mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. PBT steht es frei, alle weiteren Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis alle fälligen Forderungen getilgt sind. Zudem hat PBT im Verzugsfall das Recht, die Steuerung bezogener Ware zu sperren und den Freischaltcode erst bekanntzugeben, nachdem die fällige Schuld bezahlt worden ist. Des Weiteren wird bei ausstehenden Zahlungen keine Garantie gewährt. PBT behält sich zudem vor, nach Ablauf einer von ihr angesetzten Nachfrist von mindestens 10 Tagen, auf die nachträgliche Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden vollständig oder teilweise zu verzichten, allfällig bereits gelieferte Ware vollständig oder teilweise zurückzufordern und Schadenersatz aus der Nichterfüllung des Vertrages zu verlangen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1
Bis zum Übergang des Eigentums darf der Liefergegenstand ohne Einverständnis von PBT weder verpfändet, weiterveräussert oder in andere Lokalitäten verschoben werden.

6.2
Im Falle eines Domizilwechsels des Kunden ist dieser verpflichtet, PBT unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

6.3
Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand bzw. das Produkt mit aller Sorgfalt bestimmungsgemäss zu behandeln, den üblichen Unterhalt und die von PBT bzw. vom Hersteller festgelegte Wartung vorzunehmen.

6.4
Der Kunde ist verpflichtet, vor Inbesitznahme des Liefergegenstandes bzw. des Produkts, das Kaufobjekt bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der Schweiz bis zur gänzlichen Bezahlung angemessen gegen Feuer, Elementarschäden, Maschinenbruch usw. zu versichern.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1
PBT leistet, sofern der Kunde die Prüfungs- und Rügeobliegenheiten gemäss Gesetz einhält, bei einem Einschichtbetrieb während 24 Monaten Gewähr für die Funktionen und die vertraglich festgelegten Leistungen und Charakteristiken der Produkte, sofern PBT die Produkte geplant, entwickelt und in Betrieb genommen hat. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit PBT auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung.

7.2
Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst. Ein Gewährleistungsanspruch besteht in jedem Fall nur dann, wenn die von PBT entwickelten Produkte nach den Vorgaben von PBT installiert und in Betrieb genommen wurden, wenn keine Fremdeingriffe vorgenommen wurden und eine sachgemässe Wartung gewährleistet war. Ferner erlischt die Gewährleistung durch PBT bei Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen. Ebenso wird die Gewährleistung für Verbrauchs- und Verschleissteile (z.B. Werkzeuge, Ketten und Führungen) wegbedungen.

7.3
Bei Gebrauchtmaschinen oder -teilen wird die Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, PBT habe ausdrücklich und schriftlich eine andere Angabe gemacht.

7.4
Die Gewährleistungspflicht oder Haftung von PBT wird ausgeschlossen, sofern es sich um Mängel handelt, die auf den vom Kunden gelieferten Materialien oder einer von dieser vorgeschriebenen Konstruktion beruhen.

7.5
Für gelieferte und vom Kunden installierte Teile haftet und leistet PBT nur dann Gewähr, wenn Mängel bei einer ordnungsgemässen Prüfung der Ware nicht erkennbar waren und die verkauften Produkte bestimmungsgemäss eingesetzt werden. Ferner müssen die Montage- und Einbauvorschriften beachtet werden, die Produkte dürfen nicht überlastet, überbeansprucht oder auseinandergenommen werden, und es dürfen keine ungeeigneten Fremdteile verwendet worden sein. Die Installation muss fachgerecht ausgeführt sein.

7.6
Ist die Funktion des Produkts während der Gewährleistungsfrist gestört und wurde der Mangel frist- und formgerecht vom Kunden gerügt, so führt PBT die Störungsbehebung – ausgenommen in den in Ziff. 7.2 bis und mit Ziff. 7.5 aufgeführten Fällen – kostenlos durch, sofern PBT während der Normalarbeitszeit von der Störung in Kenntnis gesetzt wurde; allfällige andere Ansprüche des Kunden werden wegbedungen. Vor Übergabe von Speichermedien an PBT hat der Kunde von auf Computern, Harddisks oder anderen Speichermedien gespeicherten Daten Sicherungskopien anzufertigen, da diese (z.B. bei einer Reparatur) verloren gehen oder beschädigt werden können. Eine Haftung von PBT für Datenverlust und Datenbeschädigung ist ausgeschlossen.

7.7
Alle Angaben (Produktbeschreibungen, Abbildungen, Filme, Masse, Gewichte, technische Spezifikationen, Zubehörbeziehungen und sonstige Angaben) auf der Website oder in Katalogen von PBT unterliegen einem Irrtumsvorbehalt und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.

7.8
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.

8. Haftung

PBT schliesst jede Haftung unabhängig von der Haftungsgrundlage und Schadenersatzansprüche gegen PBT und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich aus. Auch für von Dritten oder Partnerfirmen von PBT gelieferte Sachen und erbrachte Entwicklungs-, Projektierungs-, Installations-, Montage-, Beratungs-, Schulungs-, Wartungs- oder sonstigen Leistungen übernimmt PBT keinerlei Haftung.

9. Musterteile

Allfällig benötigtes Mustermaterial für die Auslegung, Anpassung und Inbetriebnahme des Liefergegenstandes oder des Produktes sowie bestehende Normvorschriften müssen PBT kostenlos und frachtfrei zur Verfügung gestellt werden. Wird dieses Material nicht mehr benötigt, erfolgt nach Wahl von PBT der Rücktransport zum Kunden oder die fachgerechte Entsorgung durch PBT.

10. Softwarenutzung

Soweit im Auftragsumfang Software enthalten ist, räumt PBT dem Kunden ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nur projektbezogenes Recht ein, die gelieferte Software einschliesslich ihrer Dokumentation zu nutzen. Diese Nutzungslizenz gilt ausschliesslich für den Eigengebrauch des Kunden im Zusammenhang mit dem gelieferten Produkt und am bezeichneten Ort. Die Nutzung der Software für andere als das von PBT gelieferte Produkt ist untersagt. Kopien dürfen nur zu Archivierungs- und Sicherstellungszwecken angefertigt werden. Insbesondere darf der Kunde die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PBT weder disassemblieren, dekompilieren, entschlüsseln noch zurückentwickeln oder sonstwie bearbeiten. Im Verletzungsfall kann PBT das Benutzungsrecht widerrufen.

11. Datenschutz

11.1
PBT ist berechtigt, im Rahmen der Abwicklung der Vertragsbeziehung personenbezogene Daten des Kunden zu bearbeiten und zu nutzen sowie zu Marketingzwecken zu verwenden. PBT hält sich dabei an die geltenden Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Der Kunde ist insbesondere damit einverstanden, dass PBT zur Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien solche Daten auch Dritten in der Schweiz und im Ausland bekannt geben kann, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

11.2
Der Kunde sichert die Einhaltung aller Rechtsvorschriften hinsichtlich der Aufzeichnung und/oder Verarbeitung von Bild, Ton und personenbezogenen Daten zu und hält PBT aus etwaigen Verletzungen dieser Vorschriften schadlos.

12. Schlussbestimmungen

12.1
Sollte irgendeine Klausel in diesen AGB ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so hat dies keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der anderen Klauseln.

12.2
Materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des internationalen Rechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, ist ausschliesslich anwendbar.

12.3
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder ansonsten aus der Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und PBT, unbesehen von deren Rechtsnatur, ergeben, Weinfelden, Schweiz.

12.4
Die deutsche Version dieser AGB ist bei Nichtübereinstimmungen mit der Version in einer anderen Sprache massgebend.